Boschfoto / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0Jagdbegleitung
Mit dem Hausherrn ins eigene Revier
Der Hausherr bewirtschaftet eine eigene Jagdpacht rund um Lalling. Gäste unserer Ferienwohnungen können ihn auf Wunsch begleiten – beim Morgenansitz, beim Pirschgang oder bei einer ruhigen Revierbegehung mit Wildbeobachtung. Ein Jagdschein ist dafür nicht nötig, Termine werden ausschließlich auf Anfrage individuell vereinbart.
Ansitz am frühen Morgen
Aufbruch vor Sonnenaufgang, ruhiges Beobachten vom Hochsitz, Rückkehr zum Frühstück in der Wohnung.
Pirschgang im Revier
Langsames Gehen durch Wald und Wiesen, Erklärungen zu Wildarten, Spuren und Revierpflege.
Revierbegehung
Entspannte Runde für Neugierige und Familien – Wildbeobachtung ohne jagdliche Ausübung.
Nur mit Voranmeldung
Es gibt keine festen Termine – die Jagdbegleitung findet ausschließlich auf Anfrage statt. Nennen Sie uns im Formular einfach Ihr Wunschdatum und den Zeitraum Ihres Aufenthalts; wir prüfen, was sich einrichten lässt, und melden uns persönlich bei Ihnen.
Jagdbegleitung anfragen
Unverbindlich und kostenfrei. Wir melden uns persönlich mit Bestätigung, Treffpunkt und Preis zurück.
Gut zu wissen
- Brauche ich einen Jagdschein für die Jagdbegleitung?
- Nein. Als Begleitung dürfen Sie ohne Jagdschein mitgehen und beobachten. Geschossen wird ausschließlich vom Revierinhaber. Mit gültigem Jagdschein sprechen wir individuelle Möglichkeiten ab.
- Was kostet die Jagdbegleitung?
- Die Begleitung wird individuell nach Termin, Dauer und Personenzahl vereinbart. Sie erhalten nach Ihrer Anfrage ein persönliches Angebot.
- Wie melde ich mich an?
- Die Jagdbegleitung findet ausschließlich auf Anfrage statt: Nennen Sie im Formular Ihr Wunschdatum und senden Sie die Anfrage ab. Wir bestätigen den Termin persönlich.
- Was muss ich mitbringen?
- Feste, leise Schuhe, wetterfeste und gedeckte Kleidung sowie – wenn vorhanden – ein Fernglas. Ansitze finden in Ruhe und ohne Handygeräusche statt.
Die Jagdbegleitung erfolgt auf eigene Verantwortung und ausschließlich nach den Weisungen des Revierinhabers; es gelten die jagd- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Termine können wetter-, wild- oder revierbedingt kurzfristig verschoben werden.
